Das Saarbrücker Zentrum für Recht und Digitalisierung (ZRD Saar) wurde 2019 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes gegründet. Gemäß § 1 S. 3 Organisationsregelung ZRD Saar vom 17.07.2019 dient das ZRD Saar der Forschung zur Bewältigung der rechtlichen Probleme und Herausforderungen der Digitalisierung. Ziel ist es, einen Beitrag zu leisten zur Bewahrung des Primats des Rechts auch in der digitalisierten Gesellschaft. So soll nicht wegen der Macht des Faktischen das Recht der Technik weichen. Vielmehr sollen die technischen Neuentwicklungen von Anfang an in einen rechtlichen Rahmen eingebunden werden (vgl. § 2 S. 2 Organisationsregelung ZRD-Saar).

Das Saarbrücker Zentrum für Recht und Digitalisierung versteht sich also als Brücke zwischen den Bereichen des Rechts und der Informatik. Zu den Kernkompetenzen gehört die Begleitung und Unterstützung des durch die Digitalisierung eingetretenen gesellschaftlichen Wandels. Eine menschengerechte Digitalisierung muss das Ziel sein.

Die Universität des Saarlandes vereint mit der Fakultät Recht, den dazugehörigen Lehrstühlen und Einrichtungen eine weithin anerkannte Forschungsexzellenz in den Bereichen elektronischer Rechtsverkehr, Rechtsinformatik und rechtliche Phänomene der Digitalisierung. Mit dem ZRD Saar soll diese Exzellenz verstärkt und insbesondere auch in die Praxis erweitert werden.

Die Arbeitsfelder des Zentrums gliedern sich in folgende Säulen:

Download der Organisationsregelung

Regelungsordnung ZRD Saar.pdf (640,5 KiB)