Säule 3: Aus- und Fortbildung

Die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen erfordert weitreichende Aus- und Fortbildung.

Was die juristische Ausbildung betrifft, muss den oben skizzierten neuen Herausforderungen bei der Digitalisierung der Justiz hinreichend Rechnung getragen werden. Als positives inhaltliches Beispiel kann in diesem Zusammenhang der LL.M.-Studiengang „Informationstechnologie und Recht“ an der Universität des Saarlandes genannt werden. Allgemein spielen aber Digitalisierung und Informatik in der juristischen Ausbildung – auch der Referendarausbildung – bisher eine untergeordnete Rolle.

Schon aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorgaben müssten auf allen Ebenen der juristischen Ausbildung deutlich mehr Themen im Zusammenhang mit der Bewältigung rechtlicher Probleme der Digitalisierung auf dem Lehrplan stehen. Zum juristischen Berufsbild gehört nunmehr etwa auch der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur oder die Benutzung eines sicheren Übermittlungsweges wie z.B. des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA. Für Rechtsanwälte und Behörden besteht zudem gemäß § 130d ZPO bereits ab dem 01.01.2022 eine Pflicht zur Einreichung elektronischer Dokumente. Deshalb gehört zu einer praxisorientierten juristischen Ausbildung jedenfalls auch ein gewisses Verständnis der technischen Hintergründe.

Insbesondere die fortschreitende Digitalisierung des Justizsystems muss auch in der universitären Lehre abgebildet werden. Denkbar sind verpflichtende Lehrveranstaltungen mit technischem Bezug bis hin zu Überlegungen zu einem neuen Schwerpunktbereich.

Allerdings bedarf es auch für bereits berufstätige Juristen und Nichtjuristen effektiver Schulungsangebote, um wissenschaftliche Erkenntnisse und Neuentwicklungen in die Praxis zu überführen. Nur wenn die Ergebnisse exzellenter Forschung in die Breite gelangen, kann sich die Gesellschaft einschließlich der Wirtschaft weiterentwickeln. Hierbei muss auch unterschiedliches Vorwissen in den Zielgruppen berücksichtigt werden. So können Forschungsergebnisse allgemeinverständlich aufbereitet und allen Bürgern zugänglich gemacht werden. Für das Fachpublikum können auch dezidierte Fortbildungen angeboten werden, bei denen tiefer in die Materie eingestiegen wird.

Als Schulungen kommen beispielsweise in Betracht:

  • Berufsbegleitende Schulungen (z.B. für die Anwaltschaft)
  • Informationsabende (z.B. mit Vorträgen für ein breites Publikum)
  • Vortragsveranstaltungen für Fachpublikum zum gezielten Forschungstransfer